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Aus dem Forum: Politik und Wirtschaft Forum

GEZ fordert Gebühren von blinder und tauber Rentnerin

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Autor Nachricht
bascheey
verfasst am 10.03.2006 um 14:28:56 Uhr

http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=613783&u_id=324349

Wenn ich sowas les, frag ich mich nur, wie weit die eigentlich gehen dürfen ... :?


Brain05
verfasst am 10.03.2006 um 14:33:56 Uhr

Dreisste Abzocke sag ich da nur :evil:


Metzelmaier
verfasst am 10.03.2006 um 14:57:01 Uhr

Das ist doch typisch deutsch ohne x Formulare geht da gar nix udn wen interessiert denn schon das diese arme Frau die Geräte gar nich mehr nutzen kann hätte sie doch ihr Formular ausgefüllt ......unflexibel waren wir Deutschen doch schon immer :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:


Motzi
verfasst am 10.03.2006 um 15:22:34 Uhr

Das ist echt dreist!!!
Aber nun mal ehrlich, wer zahlt heute schon noch GEZ? wohl die wenigsten.
Ich z.B zahle nicht einen cent - Wieso auch? Ich habe zwar nen Fernsehr aber der ist nicht angeschloßen und nen Radio auch nicht :roll: Ich kann mir solch Luxus echt nicht erlauben - Und solange Internet Radio noch kostenlos ist.........


-Van-
verfasst am 04.04.2006 um 16:07:16 Uhr

Die GEZ ist der größte Halsabschneider.

Klar die Öffentlichen Sender brauchen Gled und auch wenn hier vielleicht viele anders denken so sind die öffentlichen Sender doch von enormer Wichtigkeit.
Nichts desto trotz ist vieles was die GEZ macht unverständlich und auch das man für das Internet Gebühren zaheln soll finde ich unverständlich...


MajorG
verfasst am 04.04.2006 um 16:43:43 Uhr

Gebühren fürs Internet?? Das ist mir neu! Das wäre dann echte abzocke, den was haben bitteschön die öffentlichen Sender mit dem Inet am Hut??? Da kann doch was nicht ganz stimmen! :?:


Peach
verfasst am 04.04.2006 um 16:45:42 Uhr

rofl^^


Rauchdose
verfasst am 04.04.2006 um 19:21:55 Uhr

Naja es is so dass du rein theoretisch mit deinem Computer und Internet fersehn könntest, du könntest aber auch rein theoretisch ne Rakete unter deinen Monitor schnallen und zum Mond fliegen^^
Bei beidem hat das eine mit dem anderen nicht immer etwas miteinander zutun ;)


CuttingEdge
verfasst am 04.04.2006 um 19:29:57 Uhr

Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.


MajorG
verfasst am 04.04.2006 um 19:31:31 Uhr

[quote:f502f71bfc="www.gez.de"]Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
[/quote:f502f71bfc]

-.- Die Welt kann schon gemein sein


Toffi
verfasst am 04.04.2006 um 19:33:27 Uhr

Mal ehrlich: Wen wundert sowas noch bei der GEZ? :roll:

Unglaublich...


Berne
verfasst am 04.04.2006 um 19:38:37 Uhr

sehr passend:
(http://img462.imageshack.us/my.php?image=daveone11400383659bu.jpg)


MajorG
verfasst am 04.04.2006 um 20:06:59 Uhr

Wenn wir schon beim Thema GEZ sind:

Was genau ist die GEZ eigentlich?
Mir ist sie als nervige "Behörde" bekannt die überprüft ob die Rundfunk Gebühren bezahlt werden! :?:


Nud
verfasst am 04.04.2006 um 20:16:16 Uhr

SAUERREI!!!


DJDenYa
verfasst am 04.04.2006 um 22:28:24 Uhr

irgendwer hat mal gesagt, das die GEZ der stasi ähnelt. (von den methoden)


SchizZzophrenia
verfasst am 04.04.2006 um 22:39:19 Uhr

Gebühren fürs Internet?? Das ist mir neu! Das wäre dann echte abzocke, den was haben bitteschön die öffentlichen Sender mit dem Inet am Hut??? Da kann doch was nicht ganz stimmen! :?:


gebühren fürs internet ist nicht neu sondern schon im gespräch. zumindest soweit ich weiß. man kann über das internet radio hören, fernsehen, internet-radio und und und . . . .

klar wollen die ihren anteil


-Van-
verfasst am 16.04.2006 um 09:30:13 Uhr

Wenn wir schon beim Thema GEZ sind:

Was genau ist die GEZ eigentlich?
Mir ist sie als nervige "Behörde" bekannt die überprüft ob die Rundfunk Gebühren bezahlt werden! :?:


GEZ heißt ausgeschrieben Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland.

Wer oder Was ist der Laden nun?
Die GEZ ist von der Rechtsform her eine öffentlich-rechtliche, nicht selbständig rechtsfähige, durch Verwaltungsvereinbarung errichtete Gemeinschaftseinrichtung der neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des DeutschlandRadio. Sie ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, kurz RGebStV, regelt die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Landesrundfunkanstalten und der Rundfunkteilnehmer und Bürger hinsichtlich der Rundfunkgebühren. Durch seine Ratifizierung durch die Länderparlamente erlangt der RGebStV Gesetzeskraft und ist in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich bindend. Für den Gebühreneinzug, die Verwaltung der Teilnehmerkonten und die Erfassung neuer Teilnehmer haben die Landesrundfunkanstalten die GEZ gegründet und dieser die sich daraus ergebenden Aufgaben übertragen.

Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das Statistische Bundesamt zählt 39 Millionen Privathaushalte, während die GEZ ein Datenbestand von 41,2 Millionen Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Mio Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern. Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnerämter. Diese leiten gemäß der gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen verzichten auf Grund von Datenschutzbedenken auf die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnerämter.

Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten. Dazu lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Beauftragtendiensten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten [1]. Die vermeintlichen GEZ-Kontrolleure (Beauftragtendienst) sind freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und erhalten in einigen Bundesländern auch Ausweise der GEZ.

Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern. Trotzdem kommt es vor, dass Nicht-Teilnehmer immer wieder von der GEZ angeschrieben werden. Betroffene können sich jedoch an den Datenschutzbeauftragten der GEZ oder ihrer Landesrundfunkanstalt wenden und dort die (auch lebenslange) Aufnahme in eine von der GEZ geführten Sperrdatei veranlassen.

Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems gesehen wird. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung und ist von der Kritik an dem Umgang mit Kundendaten (Datenschutz) und an den Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren zu trennen, die allein durch die Möglichkeit, ein Gerät mit geringem Aufwand als Fernsehempfänger funktionsbereit zu machen, anfallen.

Quelle: www.wikipedia.de

Damit man mal weiss was der Laden macht bzw was er ist


DerDigge
verfasst am 16.04.2006 um 09:44:02 Uhr

ich find an dem beispiel kann man gut erkennen, dass in deutschland die bürokratie über den verstand geht!


pietru
verfasst am 16.04.2006 um 11:03:50 Uhr

Mein Nachbar arbeitet bei der GEZ und hat schon versucht bei jmd aus unserer Nachbarin sich zutritt zu veschaffen... Die Frau musste ihn echt mit Gewalt aus der Wohnung schieben... Außerdem hab ich letztens ein Schreiben bekommen, dass ich auch Rundfunkgebühren zahlen soll... Dabei bin ich noch Schüler...

Die Leute die bei der GEZ arbeiten sind echt krank...


-Van-
verfasst am 21.04.2006 um 13:14:33 Uhr

Habe auchmal wieder ne Story: Meine Mutter ist sschwer sehbehindert und hat in ihrem Schwerbehinderten Ausweis auch den Vermerk das sie keine GEZ zahlen muss. Heute kam der Mahnungsbrief, das wir zum so und so vielten kein Fernseh mehr haben. Dabei liegen der GEZ alle Fakten und Akten vor, so das sowas nicht sein dürfte...


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