laserlaser
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verfasst am 18.06.2015 um 05:52:33 Uhr
Hallo zusammen,
nachdem immer mehr Berichte negativer Einsätze von Laserpointern veröffentlicht werden und ein Verbot dringlich gemacht / diskutiert wird, bin ich auf der Suche nach einer Kaufberatung. Ich brauche einen Laserpointer nicht als Waffe, sondern als Arbeitswerkzeug und als Spielzeug.
Welche Kriterien würdet ihr anlegen, wenn ihr euch einen aussucht?
Welche Leistung ist dauerhaft sinnvoll?
Welche Bezugsquelle favorisiert ihr?
Gibt es wesentliche Technologieunterschiede?
Spielt die Legalität für euch eine wichtige Rolle?
laserpointer 500mw : http://www.deulaser.com/wasserdichte-laserpointer-500mw-grune.html
Danke im Voraus.
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DJ_snake_D
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verfasst am 18.06.2015 um 15:16:57 Uhr
Hallo ,
Die abgegebene Lichtleistung beträgt meistens unter 3 mW; damit entspricht der Laser den Klassen 1 bis 3R. Die Streubreite der Leistungswerte ist bei Laserpointern – auch bei baugleichen Modellen – oft sehr hoch, wodurch auch Laserpointer mit Ausgangsleistungen von 10 mW vorkommen (entspricht Klasse 3B, obwohl diese Laserpointer oft nicht entsprechend gekennzeichnet sind).
Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2 und mit einer Leistung < 5 mW als Laser der Klasse 3R eingestuft. Laser mit einer Leistung > 5 mW fallen in die Klasse 3B und erfordern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen wie das Tragen einer entsprechenden Laserschutzbrille.
Laser bis Klasse 2 gelten als bedingt unbedenklich (augensicher), da durch den Lidschlussreflex die Einwirkungsdauer nicht ausreicht, um eine Netzhautschädigung hervorzurufen. Wird der Lidschlussreflex jedoch (z. B. manuell) unterdrückt, kann auch die Netzhautbestrahlung mit Lasern der Klasse 2 zu Schädigungen führen. Eine Studie der FH Köln von 2001 zeigte zudem, dass der Lidschlussreflex bei der Mehrzahl der teilnehmenden Testpersonen nicht als Schutz ausreicht.
Die handelsübliche Divergenz beträgt ca. 1 mrad, d. h. die Strahldicke nimmt 1 mm/m zu.
Meist werden günstige rote Laserdioden mit Wellenlänge von 635–750 nm verwendet, daneben sind auch grüne (490–575 nm) und deutlich teurere orange bis gelbe (575–635 nm) sowie blaue (405–490 nm) Laserpointer erhältlich. Das menschliche Auge ist für grünes Licht ca. 10 Mal empfindlicher als für alle anderen Farben. Vergleicht man grüne Laserpointer mit einem gleich starken roten Laser, so empfindet man den grünen Laser ca. 10 Mal heller.
Die Zweckentfremdung von Laserpointern und mobilen Laserstrahlquellen zur absichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar. Bereits Laser der Klasse 2 können in Einzelfällen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Laserstrahlen von Geräten mit höheren Leistungen (Klasse 3R, 3B und 4) sind als gefährlich für das Auge deklariert, der betriebliche Einsatz dieser Laser ist nur nach Prüfung der Laserschutzvorrichtungen und entsprechender Laserschutzeinweisungen des Personals durch einen Laserschutzbeauftragten und Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen erlaubt.
Da ich selber Showlaser im gebrauch habe , habe ich auch mein Laserschutzbeauftragtenschein gemacht....
Es gibt auch gute Nachschlagewerke wie BGI 5092 usw, die sich mit den Thema Laser auseinander setzen.
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