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Aus dem Forum: Freizeit / Hobby Forum

strafe wegen defekt am kfz?

Autor Nachricht
brechbohne
verfasst am 08.04.2008 um 17:56:40 Uhr

und zwar hab ich leider meine streuscheibe mal wieder verloren am auto vorne naja ist ja auch egal zumindest würde ich mal gerne wissen was ist wenn mich die polizei nun anhält wegen fehlendem scheinwerfer bzw defekt am scheinwerfer? hab ja schon neuen bestellt aber brauch das auto für arbeit etc.. das heißt ich fahr damit rum .. ich darf nämlich mir auch nichts mehr erlauben (andere geschichte^^) weiss jemand ob es dafür nur eine geldstrafe gibt?


L.E.Confidental
verfasst am 08.04.2008 um 18:16:50 Uhr

Lass dir einfach von deiner Werkstatt, bei der dus neu bestellt hast, einen schriftlichen Beleg geben, dass du um sofortige Behebung des Schadens bemüht bist. Und am besten noch von deinem Chef eine bescheinigung, dass du den Wagen für Arbeit brauchst, das zeigst du gegebenenfalls bei einer Kontrolle vor, dann kann dir die Polente garnix.


brechbohne
verfasst am 08.04.2008 um 20:31:01 Uhr

prob 1 arbeite selber in einer werkstatt 2. hab den bei ebay bestellt und werde den dann auch selber einbauen... glaube nicht das mein chef mir sowas schreibt :(


Josetten
verfasst am 08.04.2008 um 21:18:37 Uhr

Zitat:
"Wer bei Dämmerung ohne Licht fährt ... muss mit Geldstrafen zwischen 21 bis 54 Euro rechnen. Wer mit defekter Lichtanlage unterwegs ist ... muss mit Geldstrafen von 21 bis 50 Euro rechnen. Die Höhe der Strafe ist je nach Bundesland und Straßentyp unterschiedlich. Im Freiland wird's teurer als im Ortsgebiet. "

LG


~David
verfasst am 08.04.2008 um 23:13:45 Uhr

Quelle?
Wie kann man zitieren, ohne zu sagen, wo man das her hat?!